Der Magistrat wird gebeten, folgende Anfrage der FDP-Fraktion zu beantworten:
1) Gemäß Urteil des EuGH sowie des Bundesfinanzhofes haben eine Reihe von Wasserversorgungsunternehmen mit 16 bzw. 19% zu hohe MwSt.-Sätze für neue Hausanschlüsse in Rechnung gestellt. Erlaubt ist hier aber nur der ermäßigte Satz von 7%, da es sich nicht um eine "selbstständige Hauptleistung", sondern nur um eine "unselbstständige Nebenleistung zur Wasserlieferung" handelt. Haben die Stadtwerke Neu-Isenburg (SWNI) in den zurückliegenden Jahren hier ebenfalls zu hohe Mehrwertsteuersätze bei neuen Hauptanschlüssen zur Wasserversorgung in Rechnung gestellt?
2) Wenn ja, wann ist mit einer entsprechenden Rückerstattung an die betroffenen Hausbesitzer zu rechnen? Welche Ausgaben kommen hierdurch auf die SWNI zu?
