Neues Personenstandsrecht und dessen Folgen.
von FDP Ortsverband Neu-Isenburg

Das neue Personenstandsrecht sieht im Geburtenregister einen im Vergleich zum alten Recht wesentlich umfangreicheren Hinweisteil vor. Hinzuweisen ist seit 1.1.2009 auf alle Ehen und Lebenspartnerschaften einer Person sowie deren Auflösung und auf sämtliche Kinder, die von der beurkundeten Peron abstammen.

Wir fragen den Magistrat und bitten um Beantwortung der folgenden Punkte:

1) Ist es richtig, dass die nach § 76 Abs. 1 i.V.m.§27 Abs 4 PSTG, §§ 57 und 59, § 66 Abs.1 PStV vorgeschriebene Eintragung der Hinweise in inländischen Geburtseinträge, die vor dem 1.1.2009 erstellt wurden, mit den vorhandenen personellen Ressourcen leistbar sind?

2) Erscheint aus Sicht des Magistrats die Etablierung eines erweiterten Hinweisteils auch für vor 2009 angelegte Register als sinnvoll?

3) Orientiert sich nach Einschätzung des Magistrats der vorgeschriebene Inhalt der Personenstandsregister sowie der Personenstandurkunden an den Bedürfnissen der Praxis?

Mit liberalen Grüßen,
Edith Reitz
Fraktionsvorsitzende