Antrag Haushaltssicherungskonzept
von FDP Ortsverband Heusenstamm

Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich Vorschläge zu erarbeiten, die ab dem Jahr 2010 zu einer nachhaltigen Reduzierung des Haushaltsdefizits führen sollen. Dabei ist von dem mit dem Haushalt 2009 beschlossenen Haushaltssicherungskonzept auszugehen. Die darin angestrebten Maßnahmen sollen wie folgt konkretisiert werden:

1. Gebühren
der Grundsatz, dass Gebührenhaushalte ausgeglichen sein müssen, ist generell zu beachten; daraus folgt insbesondere:
die Abwassergebühren werden kurzfristig auf ein kostendeckendes Niveau angehoben
die Friedhofsgebühren werden schrittweise mit dem mittelfristigen Ziel einer Kostendeckung erhöht.

2. Ausgaben

die Personal- und Sachausgaben werden mit dem Ziel durchforstet, Einsparungsvorschläge mit einem ins Gewicht ins fallenden Volumen vorzulegen;
besondere Aufmerksamkeit sollen dabei die freiwilligen Leistungen der Stadt finden,
alle vorgesehenen Investitionsprojekte werden auf ihre Notwendigkeit und Dringlichkeit überprüft.

3. Steuern

Steuererhöhungen können nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn die Einnahmen nicht deutlich steigen und/oder die unter 1. und 2. genannten Maßnahmen nicht zu einer nachhaltigen Reduzierung des Defizits führen.

Begründung

Das mit dem Haushalt 2009 verabschiedete Haushaltssicherungskonzept zählt eine Reihe von Maßnahmen auf, die „in den zukünftigen Jahren … anzustreben“ sind. Damit ist dem Magistrat einerseits ein Auftrag erteilt, andererseits ist dieser bewusst – im ursprünglichen Entwurf hieß es, die Maßnahmen seien „durchzuführen“ – so formuliert, dass er weder eine zeitliche Vorgabe, noch eine Präzisierung der vom Stadtparlament für richtig gehaltenen „Maßnahmen“ enthält.

Seit der Verabschiedung des Haushalts hat sich die Wirtschaftskrise weiter verschärft. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Steuereinnahmen deutlich zurückgehen. Dieser Entwicklung auf der Einnahmenseite stehen Mehrbelastungen gegenüber, die in dem vorliegenden Zahlenwerk noch nicht berücksichtigt werden konnten. Als Beispiele seien die Erweiterung der Ganztagsbetreuung und die Sanierung des Sportzentrums Martinsee genannt.

Daraus ergibt sich ein Zwang zum Handeln. Der Antrag zielt darauf ab, eine Richtschnur für konsequentes Handeln ohne Tabus zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rolf Bollinger
Fraktionsvorsitzender



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